AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Visionaries Studio (nachfolgend „Studio“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Branding-, Design- und sonstige Kreativleistungen.
(2) Sie erreichen den Anbieter für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter info@visionaries-studio.de
(3) Das Studio bietet seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden.
(5) Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Das Studio erbringt ausschließlich digitale Leistungen und liefert digitale Arbeitsergebnisse, z. B. Logos, Illustrationen, Farb- und Schriftkonzepte, Brand Guidelines, Vorlagen und Grafikdateien. Ein physischer Versand von Waren findet nicht statt.
(2) Das Studio betreibt keinen Onlineshop. Alle Leistungen werden individuell nach Absprache angeboten und vereinbart. Art, Umfang, Anzahl der Korrekturschleifen, Lieferformate und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Das Studio schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolg. Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat das Studio gestalterische Freiheit. Geschmacksfragen begründen keinen Mangel.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Studios sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und das Studio den Auftrag bestätigt.
(3) Leistungen, die über das Angebot hinausgehen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, weitere Entwürfe, zusätzliche Anwendungen), werden gesondert nach Aufwand vergütet. Das Studio informiert den Kunden vorab über den Mehraufwand.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung nötigen Informationen, Briefings, Texte, Bilder und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine entscheidungsberechtigte Ansprechperson.
(2) Der Kunde versichert, dass er an von ihm gelieferten Materialien die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Das Studio kann dadurch entstehenden Mehraufwand berechnen.
§ 5 Fristen und Lieferung
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt digital, z. B. per Download-Link oder Cloud-Freigabe. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich. Das Studio ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien dauerhaft aufzubewahren.
(3) Offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Illustrator-Dateien) und Rohentwürfe sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Korrekturen und Abnahme
(1) Die im Angebot enthaltenen Korrekturschleifen sind abschließend. Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem Entwurfsstand. Änderungen des Briefings nach Freigabe eines Entwurfs gelten als neuer Auftrag.
(2) Das Studio legt die Arbeitsergebnisse zur Abnahme vor. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung wesentliche Mängel in Textform anmerkt oder das Arbeitsergebnis produktiv nutzt.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot (Proposal) genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag nach Abnahme bzw. Lieferung der Endergebnisse. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Das Studio kann die Arbeit bis zum Zahlungseingang ruhen lassen.
(4) Die endgültigen Dateien und Nutzungsrechte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben bzw. eingeräumt.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Entwürfe, Zeichnungen, Logos, Illustrationen und sonstigen Arbeiten des Studios sind urheberrechtlich geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht bleibt beim Studio.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck und Umfang (Nutzungsart, Medien, Dauer, Gebiet). Ist nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den geschäftlichen Gebrauch seines eigenen Unternehmens, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(3) Nicht ausgewählte Entwürfe, Skizzen und Zwischenstände verbleiben mit allen Rechten beim Studio und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.
(4) Änderungen, Weiterentwicklungen oder Bearbeitungen der Arbeiten durch den Kunden oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Studios, sofern sie nicht im vereinbarten Nutzungsumfang liegen.
(5) Das Studio darf im Rahmen seiner Eigenwerbung (Website, Portfolio, Social Media) auf die Zusammenarbeit hinweisen und die Arbeiten zeigen, sofern der Kunde nicht vor Projektbeginn in Textform widerspricht.
§ 9 Verbot der Nutzung für Künstliche Intelligenz
(1) Dem Kunden ist es untersagt, Arbeiten des Studios (u. a. Logos, Illustrationen, Zeichnungen, Designs, Brand Guidelines, Farb- und Schriftkonzepte, Entwürfe und Skizzen) ganz oder in Teilen in KI-Systeme einzugeben, hochzuladen oder zu verarbeiten. Das gilt insbesondere für
das Training, Fine-Tuning oder sonstige Verbessern von KI-Modellen, Bildgeneratoren oder ähnlichen Systemen,
die Verwendung als Referenz, Vorlage oder Eingabe (z. B. Prompt, Bild-zu-Bild) für die Erzeugung ähnlicher oder abgeleiteter Werke,
die automatisierte Analyse, Nachahmung oder Vervielfältigung des Stils des Studios.
(2) Dasselbe gilt für Dritte, denen der Kunde die Arbeiten zugänglich macht (z. B. Agenturen, Dienstleister). Der Kunde verpflichtet sich, diese entsprechend zu verpflichten und haftet für Verstöße.
(3) Das Studio behält sich die Nutzung seiner Werke für Text und Data Mining ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG). Dieser Vorbehalt gilt auch für Werke auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Studios.
(4) Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot, kann das Studio Unterlassung, Schadensersatz und die sofortige Beendigung der eingeräumten Nutzungsrechte verlangen. [Optional, falls gewünscht: Für jeden Fall des Verstoßes ist eine angemessene, vom Studio nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.]
§ 10 Künstlersozialabgabe (KSK)
(1) Das Studio erbringt selbständige künstlerisch-gestalterische Leistungen (Grafik- und Designarbeiten) im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Für Entgelte, die für solche Leistungen an selbständige Künstler gezahlt werden, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten.
(2) Diese Abgabe schuldet der Kunde als abgabepflichtiger Auftraggeber (Verwerter) selbst und unmittelbar gegenüber der KSK. Sie ist nicht Bestandteil der Vergütung des Studios und wird in den Rechnungen nicht ausgewiesen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Kalenderjahr an das Studio gezahlten Entgelte für Grafik- und Designleistungen im Folgejahr bei der KSK zu melden und die darauf entfallende Künstlersozialabgabe abzuführen, soweit er nach dem KSVG dazu verpflichtet ist. Die Meldung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres).
(4) Auf Verlangen der KSK bestätigt der Kunde, dass er seiner Melde- und Abgabepflicht nachkommt. Der Kunde stellt das Studio von Nachteilen frei, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen.
§ 11 Stornierung und Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Das Studio hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch auf die geleistete Anzahlung.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits übertragene Nutzungsrechte entstehen bei Kündigung nur für bezahlte und vollständig übergebene Leistungen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln kann das Studio nach eigener Wahl nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme.
(3) Das Studio prüft nicht, ob die Arbeiten markenrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder anderweitig rechtlich eintragungs- oder schutzfähig sind. Eine Marken- und Ähnlichkeitsrecherche liegt in der Verantwortung des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchtungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
(3) Die Freigabe von Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
(4) Farbwiedergabe und Reproduktion: Es ist möglich, dass es bei der Reproduktion von durch den Auftraggeber ausgewählte Farben auf Bildschirmen und im Druck zu Farbabweichungen kommen kann. Dies stellt keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar.
(5) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
(6) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
(7) Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen
übernimmt der Anbieter keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter visionaries-studio.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Meerbusch.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand September 2026